Liebe Eltern,
für den Anspruch auf die Notbetreuung gelten seit dem 23. April 2020 erweiterte berufliche Tätigkeitsbereiche. Ein aktualisiertes Formular zum Nachweis des Betreuungsbedarfs finden Sie hier. Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben ab dem 27. April 2020 Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. An Wochenenden und an Feiertagen findet ab sofort keine Notbetreuung mehr statt.
Ab dem 27. April gilt auch im Schülerverkehr eine Maskenpflicht. Diese sind selbst zu besorgen oder herzustellen. Bitte überlegen Sie, ob die Schule alternativ auch mit dem Fahrrad zu erreichen ist. Die Schulbusse fahren, wenn der Unterricht offiziell wieder beginnt. Die Schulbusse werden dann zu Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende eingesetzt. Zu welchen Zeiten der Unterricht stattfindet, können wir bisher nicht sagen. Wir werden Sie hier informieren, sobald wir zuverlässige Zeiten nennen können.
Jutta Niehuis